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Satzung Die beiden schönsten Dinge sind die Heimat, aus der wir stammen, und die Heimat, nach der wir wandern.                                                    Johann Heinrich Jung-Stilling Satzung beschlossen durch die Gründungsversammlung am 10. Oktober 2008 Präambel 1. Der Verein Werkstatt der Ideen und Visionen e. V. steht für Vielfalt in der Gesellschaft und die Chancengleichheit aller ihrer Mitglieder. Er setzt sich für gleichberechtigte Entfaltungsmöglichkeiten, unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht und Glauben ein und will unter anderem kreativen Menschen mit besonderen Fähigkeiten und Talenten eine Heimat bieten. Der Verein will dazu beitragen, die Verschwendung von Talenten und menschlichen Potentials zu begrenzen, indem er Menschen mit Visionen und innovativen Ideen eine Plattform für die Entfaltung und Verwirklichung ihrer Potentiale zur Verfügung stellt. Dies bezieht sich auf alle Bereiche der Gesellschaft, wie Kultur, Bildung, Wissenschaft und die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Werkstatt der Ideen und Visionen soll zur Heimstatt für alle kreativen Köpfe aller Bereiche werden, die durch Ihre besonderen Ideen, Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten einen speziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung nach dem Prinzip der Vielfalt und Toleranz sowie der interkulturellen Öffnung leisten. Es geht um die „Goldenen Köpfe“ und die „Goldenen Hände“, die hier Freiraum für die Entwicklung ihrer Ideen, Partner für die Umsetzung ihrer Vorhaben sowie materielle und ideelle Unterstützung für die Verwirklichung ihrer Visionen finden sollen. Der Aufruf lautet:   „Zeig uns was du kannst – wir zeigen dir den Weg zu deinen Zielen.“ Damit verbunden ist eine systematische und umfassende Erschließung und Nutzung dieser Ressourcen für die Gesellschaft. Im Sinne der „Goldenen Köpfe“ und „Goldenen Hände“ sollen potentielle Partner zusammengeführt und miteinander vernetzt werden, die sonst nicht ohne weiteres zusammenfinden würden. Im Sinne eines wissenschaftlichen Effektivitätsprinzips soll eine Dreieckskonstellation aus Kommunikation,Koordination  und Kooperation geschaffen werden, die eine maximale Konzentration aller verfügbaren Kräfte,Potentiale und Talente auf die Erreichung der Ziele des Vereins ermöglicht. 2. Vielfalt als Chance – Integration der Migration        Diversity- & Change Management als wissenschaftliche Grundlage Zur umfassenden Nutzung vielfältiger bisher unerschlossener Potentiale und Ressourcen für die Gesellschaft gehört wesentlich eine interkulturelle Öffnung nach innen und außen. In diesem Sinne ist die Tätigkeit des Vereins grundsätzlich von den Gedanken der Integration von Menschen verschiedener Kulturen und der Völkerverständigung getragen. Das wichtigste Ziel des Vereins besteht darin, daß sich die Kreativität und die Talente der Menschen in Deutschland mit denen der Migrantinnen und Migranten ergänzen und befruchten und zu einem gemeinsamen Potential verschmelzen. Im Sinne der Förderung von Talent und Kreativität richtet sich das Angebot des Vereins auch an Migrantinnen und Migranten, die aufgrund ihrer konkreten persönlichen und gesellschaftlichen Situationen keine Möglichkeit haben, ihre Potentiale zur Entfaltung zu bringen. Diesen Menschen will der Verein helfen, die  vielfältigen Chancen, die ihnen die Gesellschaft bietet, zu erkennen und zu nutzen. Mit der Chancengleichheit geht die Erschließung eines erheblichen brachliegenden Potentials für die Gesellschaft einher, beispielsweise indem die Qualifikation von ausländischen Akademikern genutzt wird, indem oft reichhaltige formale und informelle Qualifikationen sowie langjährige praktische Erfahrungen von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft einfließen. Aktuell und künftig kann die Erschließung dieses Potentials sogar ein kleiner aber konkreter Beitrag zur Lösung des Fachkräfteproblems sein. Durch eine Teilnahme der Mehrzahl der Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben und am Reproduktionsprozeß wird die soziale Belastung der Gesellschaft nachhaltig in einen Zufluß in die Sozialsysteme umgewandelt. Das Ergebnis ist eine Einheit von Chancengleichheit und gesellschaftlichem Nutzen. Aufgrund objektiver und subjektiver Unterschiede bei den Voraussetzungen gegenüber deutschen Bürgerinnen und Bürgern bedarf es oft spezieller Maßnahmen der persönlichen Vorbereitungen auf ein Leben in Deutschland allgemein sowie auf die Teilnahme am Arbeitsleben im besonderen. Diese Maßnahmen sollen nicht allein neu ankommenden MigrantInnen zugute kommen, sondern vor allem die bereits seit langem in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen erreichen, um endlich den Schritt vom Nebeneinander zum Miteinander zu vollziehen. Der Verein macht es sich zum Ziel, diese Menschen aus ihrer häufig erzwungenen Passivität (objektiv und subjektiv bedingt) heraus zu einer für alle Beteiligten wünschenswerten Aktivität zu führen. 2.1.              Konkret bedeutet dies, Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland leben, bei ihren Integrationsbemühungen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus fördert und unterstützt der Verein den kulturellen Austausch der  MigrantInnen mit der deutschen Gesellschaft und untereinand Im Sinne der Vision von einer „Integration der Migration“ geht es darum, das Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen sowohl   für die Migrantinnen und Migranten als auch für die Menschen in  Deutschland zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. 2.2.              Der Verein verfolgt weiterhin das Ziel, Menschen unabhängig von ihrer ethnischen und sozialen Herkunft dahingehend zu fördern, dass sie ihre unterschiedlichen Talente, Ambitionen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationen für sich und die Gesellschaft gewinnbringend einsetzen können. Für eine gelungene „Integration der Migration“ ist die Herstellung direkter Kontakte zwischen Migrantinnen/ Migranten und deutschen Kooperationspartnern, die als Coach und Mentor tätig sind, ein wichtiger Baustein. 2.3.              Das Integrationsziel wird dadurch erreicht, daß im ersten Schritt die jeweiligen Integrationshemmnisse herausgearbeitet werden. Das Konzept sieht vor, MigrantInnen, die bisher den erfolgreichen Schritt in die deutsche Gesellschaft noch nicht vollzogen haben, in drei unterschiedliche Förderklassen einzuteilen: a. Migrantinnen und Migranten, die an deutschen Hochschulen und Universitäten  einen akademischen Titel erworben haben und den Weg in die deutsche Gesellschaft nicht finden b. Migrantinnen und Migranten, die eine deutsche Schule sowie eine berufliche  Ausbildung abgeschlossen und trotz vorhandener Motivation und Talenten  bisher noch keine Perspektive in unserer Gesellschaft haben und bei der Planung  ihres weiteren Lebens- und Berufsweges Unterstützung brauchen c. Migrantinnen und Migranten, die bereits durch die Maschen des sozialen  Netzes gefallen sind und in der deutschen Gesellschaft nur noch ein  Schattendasein führen. 2.4.  Integrationshemmnisse der unter a. genannten MigrantInnen sind meist ein Mangel an sozialen und kulturellen Kenntnissen und Kontakten. Sie haben teilweise keine Erfahrung mit dem deutschen System von Rechten und Pflichten. Diese Menschen sind beispielsweise hoch qualifiziert und motiviert, einen Arbeitsplatz zu finden, jedoch oft nicht in der Lage, sich über ihren Fachterminus hinaus zu     verständigen, was die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich erschwert. Einerseits sind sie sich selbst oft ihrer Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen nicht bewusst und auf der  anderen Seite nimmt auch die Gesellschaft vorhandene Defizite stärker wahr als die Talente, Fähigkeiten und Potentiale. Im Rahmen von Kursen/ Seminaren mit sprachlichen, sozialen, und gesellschaftspolitischen Inhalten macht der Verein diese Akademiker mit ihrem deutschen Umfeld vertraut. Es werden Kenntnisse und soziale Kompetenzen vermittelt, die diejenigen Nachteile, die MigrantInnen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung haben, durch ihre individuellen Vorteile kompensieren.  2.5.              Die unter b) Genannten sind Personen, die in der zweiten Generation in Deutschland leben. Sie sprechen in der Regel die deutsche Sprache und hatten Kontakte zu deutschen Mitschülern, schätzen aber selbst ihre Chancen als schlecht ein und fühlen sich benachteiligt. Sie durchlaufen im Verein ein Personal Coaching. Dies bedeutet, dass der Verein diese Menschen bei der Findung ihrer persönlichen Qualitäten und Neigungen sowie anschließend bei der Planung ihres Werdegangs anleitet und unterstützt. Den hier formulierten Zielenentsprechend sieht der Verein die Herausarbeitung individuellerFähigkeiten und Talente als Grundlage einer persönlichen und gesellschaftlichen Bewußtseinsbildung. 2.6.              Den unter c) genannten Migrantinnen und Migranten, die besondere Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft benötigen, bietet der Verein ein persönliches Mentoring an, welches von Migrantinnen und Migranten übernommen wird, die aufgrund ihrer gelungenen Integration und ihres gesellschaftlichen Erfolges als Vorbilder, Motivatoren und Multiplikatoren dienen. 2.7.              Alle Migrantinnen und Migranten bringen kulturelle und sprachliche Kenntnisse mit nach Deutschland. Sie stammen aus unterschiedlichen Regionen und bieten daher einen großen Reichtum an kultureller Vielfalt. Der Verein fördert die MigrantInnen darin, ihre sprachlichen und kulturellen Kompetenzen als Vorteil und Chance zu begreifen und diese in die Gesellschaft aktiv und initiativ einzubringen. 2.8.              Der Verein unternimmt große Anstrengungen, um auch bei Behörden, Institutionen, Unternehmen und ganz allgemein in der Gesellschaft für die beträchtlichen Chancen kultureller Vielfalt zu werben und die Vorzüge einer interkulturellen Öffnung in der Gesellschaft zu vermitteln. 2.9.              Der Verein bietet seinen Mitgliedern und Ratsuchenden Räumlichkeiten, um sich informell zu begegnen und auszutauschen und ihre Fähigkeiten und Talente zu präsentieren.  2.10.        Migrantinnen und Migranten werden von erfahrenen Mitarbeitern betreut, die ihnen auch in alltäglichen Lebenslagen eine fachliche, soziale und mentale Unterstützung bieten können. Die Programmatik hinter diesen Zielen läßt sich wie folgt zusammenfassen: Integration der Migration vollzieht sich vor allem durch Bildung und Chancengleichheit und darauf beruhenden Lebensperspektiven. Integration der Migrationfindet eine solide Basis im kulturellen Austausch und der Förderung und Nutzung der Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Mitglieder der Gesellschaft. Im Ergebnis der Integration der Migration verstehen sich die Migrantinnen und Migranten als gleichberechtigter und aktiver Teil unserer Gesellschaft. § 1 Name des Vereins, Sitz und Geschäftsjahr 1.      Der Name „Werkstatt der Ideen und Visionen e. V.“ ist Programm und spiegelt die beschriebenen Ziele wider. 2.      Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einzutragen.             3.      Der Verein hat seinen Sitz im Existenzgründerzentrum der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin, Hönower Strasse 35,                  10318 Berlin (Postanschriftzusatz: Brieffach 40) 4.      Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins 1.          Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ gemäß § 52 der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Migranten und der  Gleichberechtigung von Frauen und Männern. 2.         Die Tätigkeit des Vereins gründet sich auf den Gedanken der Vielfalt als Chance für alle Bereiche der Gesellschaft, einschließlich Wirtschaft und  Kultur. 3.         Der Zweck der „Werkstatt der Ideen und Visionen e. V.“ besteht in der breiten Unterstützung eines              Sozialen Entrepreneurship durch die Initiierung und Förderung von              Kreativität und Talenten              Integration der Migration              Kultureller Austausch zwischen allen  Mitgliedern der Gesellschaft   Der Verein baut hierfür zielgerichtet Netzwerke auf, betreut diese und entwickelt sie ständig weiter. Der Verein bietet allen Mitgliedern und Interessenten die Möglichkeit und Unterstützung, selbst aktiver Teil dieses Netzwerkes zu werden und zu einem größtmöglichen Nutzen für alle Beteiligten (eigene Person, Netzwerkpartner, Verein als Ganzes, Gesellschaft) beizutragen.   Auf diesem Wege bietet der Verein jedem einzelnen die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und trägt zur Schaffung guter zwischenmenschlicher Beziehungen bei, die auf gegenseitigem Verständnis durch die Akzeptanzunterschiedlicher und die Schaffung gemeinsamer Werte beruht.   4.                 Der Verein richtet seine Tätigkeit auch darauf, ein positives Klima des  Miteinander zu schaffen, welches über die einzelnen Mitglieder in die  Gesellschaft transportiert wird.   5.                 Der Verein ist seinerseits bestrebt, sich in soziale und gesellschaftliche Netzwerke, die für die Verwirklichung seiner Ziele nützlich sind, einzubringen und  zu deren Weiterentwicklung beizutragen.  § 3 Aufgaben des Vereins   1. Der Verein wird je nach Möglichkeiten seinen Mitgliedern und Gästen anbieten, anhand der persönlichen Ziele, Fähigkeiten und Fertigkeiten den konkreten Bedarf an Unterstützung und/ oder Vernetzung herauszuarbeiten. Im Zentrum stehen dabei die individuellen Interessen und das persönlichePotential sowie die Motivation, einschließlich vorhandener Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie formaler und/ oder informeller Qualifikationen, so daß ein möglichst genaues Profil der individuellen Voraussetzungen erstellt werden kann. Dieses Ergebnis wird mit den persönlichen Zielen abgeglichen und mündet in die Suche nach dem geeigneten Weg zur individuellen Förderung. 2. Der Verein bietet persönliche Begleitung auf diesem Weg an, indem er dabei hilft, fehlende Voraussetzungen auszugleichen (beispielsweise soziale und interkulturelle Kompetenzen oder eine nicht vorhandene Qualifikation) -geeignete Partner für die Verwirklichung der persönlichen Ziele zu finden. -Hilfe beim Einwerben materieller beziehungsweise finanzieller Unterstützung für kulturelle Entfaltung im Sinne der Ziele des Vereins 3. Der Verein setzt sich für Chancengleichheit bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ein.Hierbei stehen Menschen im Mittelpunkt, die Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Chancen und Rechte benötigen.Migrantinnen und Migranten erhalten Unterstützung bei der Integration in die deutsche Gesellschaft durch:   -                  Bildungsangebote zu Gesellschaft, Recht, Kultur und Geschichte   -                  Erwerb sozialer und kultureller Kompetenzen für eine Lebensperspektive in Deutschland zum Nutzen des                        Einzelnen und der Gesellschaft -                  Ausgleich fehlender Qualifikationen -                  Anerkennung gegebenenfalls vorhandener Qualifikationen aus ihrem Heimatland in Deutschland -                  Nutzung ihrer informellen Qualifikationen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen in gesellschaftlicher,                      sozialer, kultureller, wissenschaftlicher und beruflicher Hinsicht -                  Umfassende Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Integration   3.2.         Frauenförderung Der Verein setzt sich ausdrücklich für gleiche Rechte von Frauen bei der  Wahrnehmung von Chancen in Bildung und Beruf ein. Er schafft ein Forum für frauenspezifischen Fragen der Qualifikations- und Berufsplanung sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern soll ebenso zu einer Selbstverständlichkeit werden, wie die kulturelle und ethnische Vielfalt in unserer Gesellschaft. Vielschichtige Kultur- und Bildungsangebote, die den Gedanken der Vielfalt in der Gesellschaft fördern und dazu beitragen, ihn über den Verein hinaus in der Öffentlichkeit zu vermitteln, runden das Angebot ab und schaffen einer breiten Öffentlichkeit Zugang zum Verein und seinen Möglichkeiten.   § 4 Die Mittel des Vereins   Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.   Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.   § 5 Mitgliedschaft Mitglied kann jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person werden, die sich zu der Satzung und den Zielen des Vereins bekennt und ihren Wohnsitz sowie ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ehrenmitgliedschaft ist möglich. Ehrenmitglieder bezahlen keinen regulären Beitrag. Sie haben kein Stimmrecht, dürfen aber an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Über ihre Aufnahme entscheidet ebenfalls der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mit einer Frist von drei Monaten   erklärt werden und beendet die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres. Eine Beitragsrückserstattung ist ausgeschlossen.   Fristlose Kündigung: Wer durch sein Verhalten den Verein beziehungsweise seinen Ruf schädigt,  indem er beispielsweise gegen die Ziele des Vereins verstößt, der Satzung  zuwiderhandelt oder den sozialen Frieden und Zusammenhalt stört, kann durch  den Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied fristlos gekündigt  werden. Die fristlose Kündigung bedarf nicht der Zustimmung der  Mitgliederversammlung. Gegen die fristlose Kündigung ist kein Rechtsmittel zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist von mindestens zwei Mitgliedern schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der über diesen Antrag entscheidet. Ein Ausschluss ist begründet, wenn das Verhalten des Mitgliedes dem Zweck  und den Zielen des Vereins zuwiderläuft und/ oder eine Schädigung des Rufes zur Folge hat und das Mitglied den Grund für den drohenden Ausschluss trotz  Mahnung nicht abstellt. Bei Nichtzahlung eines Jahresbeitrages trotz Mahnung erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Es besteht jährliche Beitragspflicht. Der Beitrag wird regulär zum ersten Quartal eines jeden Jahres fällig und wird per Bankeinzug erhoben. Bei Neueintritt ist der Beitrag unmittelbar nach der positiven Entscheidung über  die Aufnahme durch den Vorstand fällig.                Die Mitgliederversammlung bestimmt die Höhe des Beitrages durch Beschluss. Der reguläre Beitrag beträgt 90,00 Euro im Jahr. Dabei kann sie den Beitrag für Ermäßigungsberechtigte herabsetzen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 60,00 Euro im Jahr. (Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner) § 6 Organe des Vereins   Die Organe des Vereins sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand § 7 Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Geschäftsjahr mit einer zweiwöchigen Einladungsfrist schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn sie von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe wichtiger sachlicher Gründe oder bei Gefahr im Verzug beim Vorstand beantragt wird. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst. Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Sind weniger Mitglieder erschienen, muss innerhalb von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. § 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Wahl des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. Die Wahl des Kassenprüfers erfolgt für ein Geschäftsjahr. Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Beschlussfassung über die Tätigkeit des folgenden Geschäftsjahres sowie Satzungsänderungen, welche einer Drei-Viertel-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder bedürfen. Auf Antrag eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden. § 9 Der Vorstand Der Vorstand besteht im Sinne des § 26 BGB aus dem Vorstandsvorsitzenden Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Mitglied (mit Ausnahme der Gründungsmitglieder) kann nach mindestens einjähriger aktiver und produktiver Mitarbeit im Verein in den Vorstand gewählt werden. Der Vorstand kann jederzeit zur Unterstützung und Beratung seiner satzungsmäßigen Arbeit sowie für besondere Aufgaben einen Beirat einberufen. Der Vorstand kann zur Erledigung seiner Aufgaben einen Geschäftsführer bestellen. Der Vorstand kann dem Geschäftsführer Vollmacht in Finanzangelegenheiten erteilen. Der Vorstand erhält für seine Arbeit eine angemessene Entschädigungspauschale. Die Entschädigungspauschale wir jährlich neu festgelegt. Der Vorstand darf für die Vereinsarbeit Mitarbeiter beschäftigen und diese auch einstellen. Neben der ehrenamtlichen Arbeit sollen hauptamtliche Mitarbeiter eingestellt und entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Vereins vergütet werden.   Der Vorstand beschließt über die Höhe und die Modalitäten von Zahlungen an  die Mitarbeiter sowie an den Geschäftsführer. Der Vorstand ist berechtigt, Spendengelder in Empfang zu nehmen, die der  Arbeit des Vereins entsprechend seiner Satzung dienen. Der Vorstand ist berechtigt und beauftragt, Sponsoring zu betreiben. Der Verein haftet nur für vermögensrechtliche Verpflichtungen, die vom    Vorstand eingegangen werden.   Um die laufenden Ausgaben zu decken, hat der Vorstand die Verfügungsgewalt    über die vorhandenen Mittel. Alle darüber hinausgehenden Verpflichtungen bedürfen der Zustimmung der  Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Über die Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die von den  anwesenden Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen sind. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung aus  wichtigem Grund, bedingt durch aktuelle Entwicklungen, wegen anstehender  Investitionsentscheidungen oder bei Gefahr im Verzug, einberufen. § 10 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für die Auflösung des Vereins ist mindestens eine Drei-Viertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig. Im Falle der Auflösung des Vereins sowie des Wegfalls seines bisherigen Zweckes geht sein Besitz oder das sonstige Vermögen an eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder an den Verein „dynamis“ e. V. Der Vermögensempfänger hat dieses Vermögen ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.
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