Satzung
Die beiden schönsten Dinge sind die Heimat, aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Johann Heinrich Jung-Stilling
Satzung
beschlossen durch die Gründungsversammlung am 10. Oktober 2008
Präambel
1. Der Verein Werkstatt der Ideen und Visionen e. V. steht für Vielfalt in der Gesellschaft und die Chancengleichheit aller
ihrer Mitglieder. Er setzt sich für gleichberechtigte Entfaltungsmöglichkeiten, unabhängig von sozialer oder ethnischer
Herkunft, Alter, Geschlecht und Glauben ein und will unter anderem kreativen Menschen mit besonderen Fähigkeiten und
Talenten eine Heimat bieten.
Der Verein will dazu beitragen, die Verschwendung von Talenten und menschlichen Potentials zu begrenzen, indem er
Menschen mit Visionen und innovativen Ideen eine Plattform für die Entfaltung und Verwirklichung ihrer Potentiale zur
Verfügung stellt.
Dies bezieht sich auf alle Bereiche der Gesellschaft, wie Kultur, Bildung, Wissenschaft und die Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Werkstatt der Ideen und Visionen soll zur Heimstatt für alle kreativen Köpfe aller Bereiche werden, die durch Ihre
besonderen Ideen, Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten einen speziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung nach
dem Prinzip der Vielfalt und Toleranz sowie der interkulturellen Öffnung leisten.
Es geht um die „Goldenen Köpfe“ und die „Goldenen Hände“, die hier Freiraum für die Entwicklung ihrer Ideen, Partner
für die Umsetzung ihrer Vorhaben sowie materielle und ideelle Unterstützung für die Verwirklichung ihrer Visionen finden
sollen.
Der Aufruf lautet:
„Zeig uns was du kannst – wir zeigen dir den Weg zu deinen Zielen.“
Damit verbunden ist eine systematische und umfassende Erschließung und Nutzung dieser Ressourcen für die
Gesellschaft.
Im Sinne der „Goldenen Köpfe“ und „Goldenen Hände“ sollen potentielle Partner zusammengeführt und miteinander
vernetzt werden, die sonst nicht ohne weiteres zusammenfinden würden.
Im Sinne eines wissenschaftlichen Effektivitätsprinzips soll eine Dreieckskonstellation aus Kommunikation,Koordination
und Kooperation geschaffen werden, die eine maximale Konzentration aller verfügbaren Kräfte,Potentiale und Talente auf
die Erreichung der Ziele des Vereins ermöglicht.
2. Vielfalt als Chance – Integration der Migration
Diversity- & Change Management als wissenschaftliche Grundlage
Zur umfassenden Nutzung vielfältiger bisher unerschlossener Potentiale und Ressourcen für die Gesellschaft gehört
wesentlich eine interkulturelle Öffnung nach innen und außen.
In diesem Sinne ist die Tätigkeit des Vereins grundsätzlich von den Gedanken der Integration von Menschen verschiedener
Kulturen und der Völkerverständigung getragen.
Das wichtigste Ziel des Vereins besteht darin, daß sich die Kreativität und die Talente der Menschen in Deutschland
mit denen der Migrantinnen und Migranten ergänzen und befruchten und zu einem gemeinsamen Potential
verschmelzen.
Im Sinne der Förderung von Talent und Kreativität richtet sich das Angebot des Vereins auch an Migrantinnen und
Migranten, die aufgrund ihrer konkreten persönlichen und gesellschaftlichen Situationen keine Möglichkeit haben, ihre
Potentiale zur Entfaltung zu bringen.
Diesen Menschen will der Verein helfen, die vielfältigen Chancen, die ihnen die Gesellschaft bietet, zu erkennen und zu
nutzen.
Mit der Chancengleichheit geht die Erschließung eines erheblichen brachliegenden Potentials für die Gesellschaft einher,
beispielsweise indem die Qualifikation von ausländischen Akademikern genutzt wird, indem oft reichhaltige formale und
informelle Qualifikationen sowie langjährige praktische Erfahrungen von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft
einfließen.
Aktuell und künftig kann die Erschließung dieses Potentials sogar ein kleiner aber konkreter Beitrag zur Lösung des
Fachkräfteproblems sein.
Durch eine Teilnahme der Mehrzahl der Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben und am
Reproduktionsprozeß wird die soziale Belastung der Gesellschaft nachhaltig in einen Zufluß in die Sozialsysteme
umgewandelt.
Das Ergebnis ist eine Einheit von Chancengleichheit und gesellschaftlichem Nutzen.
Aufgrund objektiver und subjektiver Unterschiede bei den Voraussetzungen gegenüber deutschen Bürgerinnen und Bürgern
bedarf es oft spezieller Maßnahmen der persönlichen Vorbereitungen auf ein Leben in Deutschland allgemein sowie auf die
Teilnahme am Arbeitsleben im besonderen. Diese Maßnahmen sollen nicht allein neu ankommenden MigrantInnen zugute
kommen, sondern vor allem die bereits seit langem in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen
erreichen, um endlich den Schritt vom Nebeneinander zum Miteinander zu vollziehen.
Der Verein macht es sich zum Ziel, diese Menschen aus ihrer häufig erzwungenen Passivität (objektiv und subjektiv
bedingt) heraus zu einer für alle Beteiligten wünschenswerten Aktivität zu führen.
2.1. Konkret bedeutet dies, Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland leben, bei ihren
Integrationsbemühungen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu unterstützen und zu begleiten.
Darüber hinaus fördert und unterstützt der Verein den kulturellen Austausch der MigrantInnen mit der deutschen
Gesellschaft und untereinand
Im Sinne der Vision von einer „Integration der Migration“ geht es darum, das Zusammenleben von Menschen
verschiedener Kulturen sowohl für die Migrantinnen und Migranten als auch für die Menschen in Deutschland zu
einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen.
2.2. Der Verein verfolgt weiterhin das Ziel, Menschen unabhängig von ihrer ethnischen und sozialen Herkunft
dahingehend zu fördern, dass sie ihre unterschiedlichen Talente, Ambitionen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Qualifikationen für sich und die Gesellschaft gewinnbringend einsetzen können.
Für eine gelungene „Integration der Migration“ ist die Herstellung direkter Kontakte zwischen Migrantinnen/ Migranten und
deutschen Kooperationspartnern, die als Coach und Mentor tätig sind, ein wichtiger Baustein.
2.3. Das Integrationsziel wird dadurch erreicht, daß im ersten Schritt die jeweiligen Integrationshemmnisse
herausgearbeitet werden. Das Konzept sieht vor, MigrantInnen, die bisher den erfolgreichen Schritt in die deutsche
Gesellschaft noch nicht vollzogen haben, in drei unterschiedliche Förderklassen einzuteilen:
a. Migrantinnen und Migranten, die an deutschen Hochschulen und Universitäten einen akademischen Titel erworben
haben und den Weg in die deutsche Gesellschaft nicht finden
b. Migrantinnen und Migranten, die eine deutsche Schule sowie eine berufliche Ausbildung abgeschlossen und trotz
vorhandener Motivation und Talenten bisher noch keine Perspektive in unserer Gesellschaft haben und bei der Planung
ihres weiteren Lebens- und Berufsweges Unterstützung brauchen
c. Migrantinnen und Migranten, die bereits durch die Maschen des sozialen Netzes gefallen sind und in der deutschen
Gesellschaft nur noch ein Schattendasein führen.
2.4. Integrationshemmnisse der unter a. genannten MigrantInnen sind meist ein Mangel an sozialen und kulturellen
Kenntnissen und Kontakten. Sie haben teilweise keine Erfahrung mit dem deutschen System von Rechten und Pflichten.
Diese Menschen sind beispielsweise hoch qualifiziert und motiviert, einen Arbeitsplatz zu finden, jedoch oft nicht in der
Lage, sich über ihren Fachterminus hinaus zu verständigen, was die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich
erschwert.
Einerseits sind sie sich selbst oft ihrer Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen nicht bewusst und auf der anderen Seite
nimmt auch die Gesellschaft vorhandene Defizite stärker wahr als die Talente, Fähigkeiten und Potentiale.
Im Rahmen von Kursen/ Seminaren mit sprachlichen, sozialen, und gesellschaftspolitischen Inhalten macht der Verein diese
Akademiker mit ihrem deutschen Umfeld vertraut. Es werden Kenntnisse und soziale Kompetenzen vermittelt, die
diejenigen Nachteile, die MigrantInnen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung haben, durch ihre individuellen Vorteile
kompensieren.
2.5. Die unter b) Genannten sind Personen, die in der zweiten Generation in Deutschland leben. Sie sprechen in
der Regel die deutsche Sprache und hatten Kontakte zu deutschen Mitschülern, schätzen aber selbst ihre Chancen als
schlecht ein und fühlen sich benachteiligt. Sie durchlaufen im Verein ein Personal Coaching. Dies bedeutet, dass der Verein
diese Menschen bei der Findung ihrer persönlichen Qualitäten und Neigungen sowie anschließend bei der Planung ihres
Werdegangs anleitet und unterstützt.
Den hier formulierten Zielenentsprechend sieht der Verein die Herausarbeitung individuellerFähigkeiten und Talente als
Grundlage einer persönlichen und gesellschaftlichen Bewußtseinsbildung.
2.6. Den unter c) genannten Migrantinnen und Migranten, die besondere Unterstützung bei der Integration in die
Gesellschaft benötigen, bietet der Verein ein persönliches Mentoring an, welches von Migrantinnen und Migranten
übernommen wird, die aufgrund ihrer gelungenen Integration und ihres gesellschaftlichen Erfolges als Vorbilder,
Motivatoren und Multiplikatoren dienen.
2.7. Alle Migrantinnen und Migranten bringen kulturelle und sprachliche Kenntnisse mit nach Deutschland. Sie
stammen aus unterschiedlichen Regionen und bieten daher einen großen Reichtum an kultureller Vielfalt. Der Verein
fördert die MigrantInnen darin, ihre sprachlichen und kulturellen Kompetenzen als Vorteil und Chance zu begreifen und
diese in die Gesellschaft aktiv und initiativ einzubringen.
2.8. Der Verein unternimmt große Anstrengungen, um auch bei Behörden, Institutionen, Unternehmen und ganz
allgemein in der Gesellschaft für die beträchtlichen Chancen kultureller Vielfalt zu werben und die Vorzüge einer
interkulturellen Öffnung in der Gesellschaft zu vermitteln.
2.9. Der Verein bietet seinen Mitgliedern und Ratsuchenden Räumlichkeiten, um sich informell zu begegnen und
auszutauschen und ihre Fähigkeiten und Talente zu präsentieren.
2.10. Migrantinnen und Migranten werden von erfahrenen Mitarbeitern betreut, die ihnen auch in alltäglichen
Lebenslagen eine fachliche, soziale und mentale Unterstützung bieten können.
Die Programmatik hinter diesen Zielen läßt sich wie folgt zusammenfassen:
Integration der Migration vollzieht sich vor allem durch Bildung und Chancengleichheit und darauf beruhenden
Lebensperspektiven.
Integration der Migrationfindet eine solide Basis im kulturellen Austausch und der Förderung und Nutzung der Talente,
Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Mitglieder der Gesellschaft.
Im Ergebnis der Integration der Migration verstehen sich die Migrantinnen und Migranten als gleichberechtigter
und aktiver Teil unserer Gesellschaft.
§ 1 Name des Vereins, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Name „Werkstatt der Ideen und Visionen e. V.“ ist Programm und spiegelt die beschriebenen Ziele wider.
2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einzutragen.
3. Der Verein hat seinen Sitz im Existenzgründerzentrum der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin,
Hönower Strasse 35,
10318 Berlin (Postanschriftzusatz: Brieffach 40)
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ gemäß § 52 der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Migranten und
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
2. Die Tätigkeit des Vereins gründet sich auf den Gedanken der Vielfalt als Chance für alle Bereiche der Gesellschaft,
einschließlich Wirtschaft und Kultur.
3. Der Zweck der „Werkstatt der Ideen und Visionen e. V.“ besteht in der breiten Unterstützung eines
Sozialen Entrepreneurship durch die Initiierung und Förderung von
Kreativität und Talenten
Integration der Migration
Kultureller Austausch zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft
Der Verein baut hierfür zielgerichtet Netzwerke auf, betreut diese und entwickelt sie ständig weiter.
Der Verein bietet allen Mitgliedern und Interessenten die Möglichkeit und Unterstützung, selbst aktiver Teil dieses
Netzwerkes zu werden und zu einem größtmöglichen Nutzen für alle Beteiligten (eigene Person, Netzwerkpartner, Verein
als Ganzes, Gesellschaft) beizutragen.
Auf diesem Wege bietet der Verein jedem einzelnen die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und trägt zur
Schaffung guter zwischenmenschlicher Beziehungen bei, die auf gegenseitigem Verständnis durch die
Akzeptanzunterschiedlicher und die Schaffung gemeinsamer Werte beruht.
4. Der Verein richtet seine Tätigkeit auch darauf, ein positives Klima des Miteinander zu schaffen, welches über
die einzelnen Mitglieder in die Gesellschaft transportiert wird.
5. Der Verein ist seinerseits bestrebt, sich in soziale und gesellschaftliche Netzwerke, die für die Verwirklichung
seiner Ziele nützlich sind, einzubringen und zu deren Weiterentwicklung beizutragen.
§ 3 Aufgaben des Vereins
1. Der Verein wird je nach Möglichkeiten seinen Mitgliedern und Gästen anbieten, anhand der persönlichen Ziele,
Fähigkeiten und Fertigkeiten den konkreten Bedarf an Unterstützung und/ oder Vernetzung herauszuarbeiten.
Im Zentrum stehen dabei die individuellen Interessen und das persönlichePotential sowie die Motivation, einschließlich
vorhandener Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie formaler und/ oder informeller Qualifikationen, so daß ein möglichst
genaues Profil der individuellen Voraussetzungen erstellt werden kann.
Dieses Ergebnis wird mit den persönlichen Zielen abgeglichen und mündet in die Suche nach dem geeigneten Weg zur
individuellen Förderung.
2. Der Verein bietet persönliche Begleitung auf diesem Weg an, indem er dabei hilft, fehlende Voraussetzungen
auszugleichen (beispielsweise soziale und interkulturelle Kompetenzen oder eine nicht vorhandene Qualifikation) -geeignete
Partner für die Verwirklichung der persönlichen Ziele zu finden.
-Hilfe beim Einwerben materieller beziehungsweise finanzieller Unterstützung für kulturelle Entfaltung im Sinne der Ziele des
Vereins
3. Der Verein setzt sich für Chancengleichheit bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ein.Hierbei stehen Menschen
im Mittelpunkt, die Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Chancen und Rechte benötigen.Migrantinnen und Migranten
erhalten Unterstützung bei der Integration in die deutsche Gesellschaft durch:
- Bildungsangebote zu Gesellschaft, Recht, Kultur und Geschichte
- Erwerb sozialer und kultureller Kompetenzen für eine Lebensperspektive in Deutschland zum Nutzen des
Einzelnen und der Gesellschaft
- Ausgleich fehlender Qualifikationen
- Anerkennung gegebenenfalls vorhandener Qualifikationen aus ihrem Heimatland in Deutschland
- Nutzung ihrer informellen Qualifikationen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen in gesellschaftlicher,
sozialer, kultureller, wissenschaftlicher und beruflicher Hinsicht
- Umfassende Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Integration
3.2. Frauenförderung
Der Verein setzt sich ausdrücklich für gleiche Rechte von Frauen bei der Wahrnehmung von Chancen in Bildung und Beruf
ein. Er schafft ein Forum für frauenspezifischen Fragen der Qualifikations- und Berufsplanung sowie der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern soll ebenso zu einer Selbstverständlichkeit werden, wie die kulturelle
und ethnische Vielfalt in unserer Gesellschaft.
Vielschichtige Kultur- und Bildungsangebote, die den Gedanken der Vielfalt in der Gesellschaft fördern und dazu beitragen,
ihn über den Verein hinaus in der Öffentlichkeit zu vermitteln, runden das Angebot ab und schaffen einer breiten
Öffentlichkeit Zugang zum Verein und seinen Möglichkeiten.
§ 4 Die Mittel des Vereins
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person werden, die sich zu der Satzung und den Zielen des
Vereins bekennt und ihren Wohnsitz sowie ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Eine Ehrenmitgliedschaft ist möglich. Ehrenmitglieder bezahlen keinen regulären Beitrag. Sie haben kein Stimmrecht,
dürfen aber an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Über ihre Aufnahme entscheidet ebenfalls der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mit einer Frist von drei Monaten erklärt werden und beendet die Mitgliedschaft
zum Ende des Geschäftsjahres.
Eine Beitragsrückserstattung ist ausgeschlossen.
Fristlose Kündigung:
Wer durch sein Verhalten den Verein beziehungsweise seinen Ruf schädigt, indem er beispielsweise gegen die Ziele des
Vereins verstößt, der Satzung zuwiderhandelt oder den sozialen Frieden und Zusammenhalt stört, kann durch den
Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied fristlos gekündigt werden.
Die fristlose Kündigung bedarf nicht der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Gegen die fristlose Kündigung ist kein Rechtsmittel zulässig.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.
Der Ausschluss eines Mitgliedes ist von mindestens zwei Mitgliedern schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der über
diesen Antrag entscheidet.
Ein Ausschluss ist begründet, wenn das Verhalten des Mitgliedes dem Zweck und den Zielen des Vereins zuwiderläuft und/
oder eine Schädigung des Rufes zur Folge hat und das Mitglied den Grund für den drohenden Ausschluss trotz Mahnung
nicht abstellt.
Bei Nichtzahlung eines Jahresbeitrages trotz Mahnung erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
Es besteht jährliche Beitragspflicht. Der Beitrag wird regulär zum ersten Quartal eines jeden Jahres fällig und wird per
Bankeinzug erhoben.
Bei Neueintritt ist der Beitrag unmittelbar nach der positiven Entscheidung über die Aufnahme durch den Vorstand fällig.
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Höhe des Beitrages durch Beschluss.
Der reguläre Beitrag beträgt 90,00 Euro im Jahr.
Dabei kann sie den Beitrag für Ermäßigungsberechtigte herabsetzen.
Der ermäßigte Beitrag beträgt 60,00 Euro im Jahr.
(Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner)
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 7 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Geschäftsjahr mit einer zweiwöchigen Einladungsfrist
schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn sie von mindestens einem Viertel der
Mitglieder unter Angabe wichtiger sachlicher Gründe oder bei Gefahr im Verzug beim Vorstand beantragt wird.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst.
Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Sind weniger
Mitglieder erschienen, muss innerhalb von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden. Diese
Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu
unterzeichnen ist.
§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Wahl des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
Die Wahl des Kassenprüfers erfolgt für ein Geschäftsjahr.
Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Beschlussfassung über die Tätigkeit des folgenden Geschäftsjahres sowie
Satzungsänderungen, welche einer Drei-Viertel-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder bedürfen.
Auf Antrag eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden.
§ 9 Der Vorstand
Der Vorstand besteht im Sinne des § 26 BGB aus dem Vorstandsvorsitzenden
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl
ist zulässig.
Ein Mitglied (mit Ausnahme der Gründungsmitglieder) kann nach mindestens einjähriger aktiver und produktiver Mitarbeit im
Verein in den Vorstand gewählt werden.
Der Vorstand kann jederzeit zur Unterstützung und Beratung seiner satzungsmäßigen Arbeit sowie für besondere Aufgaben
einen Beirat einberufen.
Der Vorstand kann zur Erledigung seiner Aufgaben einen Geschäftsführer bestellen. Der Vorstand kann dem
Geschäftsführer Vollmacht in Finanzangelegenheiten erteilen.
Der Vorstand erhält für seine Arbeit eine angemessene Entschädigungspauschale.
Die Entschädigungspauschale wir jährlich neu festgelegt.
Der Vorstand darf für die Vereinsarbeit Mitarbeiter beschäftigen und diese auch einstellen.
Neben der ehrenamtlichen Arbeit sollen hauptamtliche Mitarbeiter eingestellt und entsprechend den finanziellen
Möglichkeiten des Vereins vergütet werden.
Der Vorstand beschließt über die Höhe und die Modalitäten von Zahlungen an die Mitarbeiter sowie an den
Geschäftsführer.
Der Vorstand ist berechtigt, Spendengelder in Empfang zu nehmen, die der Arbeit des Vereins entsprechend seiner
Satzung dienen.
Der Vorstand ist berechtigt und beauftragt, Sponsoring zu betreiben.
Der Verein haftet nur für vermögensrechtliche Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden.
Um die laufenden Ausgaben zu decken, hat der Vorstand die Verfügungsgewalt über die vorhandenen Mittel.
Alle darüber hinausgehenden Verpflichtungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher
Stimmenmehrheit.
Über die Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die von den anwesenden Mitgliedern des Vorstandes zu
unterzeichnen sind.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund, bedingt durch aktuelle
Entwicklungen, wegen anstehender Investitionsentscheidungen oder bei Gefahr im Verzug, einberufen.
§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Für die Auflösung des Vereins ist mindestens eine Drei-Viertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig.
Im Falle der Auflösung des Vereins sowie des Wegfalls seines bisherigen Zweckes geht sein Besitz oder das sonstige
Vermögen an eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder an den Verein „dynamis“ e. V.
Der Vermögensempfänger hat dieses Vermögen ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.